Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die Durchführung folgender Dienstleistungen:
- Erstellung einer Vorlage für eine wissenschaftliche Arbeit mit einem vorgegebenen Umfang
- Lektorat und Plagiatsprüfung, der vom Auftragnehmer erfolgten Leistung.
- Einhaltung vom Leitfaden und Wünschen, die innerhalb von 24h nach der Auftragsbestätigung genannt werden
- Einräumung von Nutzungsrechten
Als Vertragsbestandteile gelten:
- Schriftart Times New Roman 12
- Zeilenabstand 1,5
- Abbildungen/Tabellen sind Teil des bestellten Umfangs
- Seitenränder – Oben: 2,5 cm, Unten: 2,5 cm, Links: 4,5 cm, Rechts: 3 cm (bei rechtswissenschaftlichen Gutachten Links: min 6. cm, Rechts: 1,5 cm)
- Normseite: min. 1800 Zeichen (inkl. Leerzeichen)/ca. 225 Wörter (ausgenommen sind Seiten mit Abbildungen/Tabellen usw. ); bei rechtswissenschaftlichen Arbeiten min. 1500 Zeichen (inkl. Leerzeichen)/ ca. 2oo Wörter (ausgenommen sind Seiten mit Abbildungen/Tabellen usw. ). Bei nicht vollen Seiten wird ab- oder aufgerundet.
Das Vertragsverhältnis endet 7 Tage nach der Endlieferung.
Eine frühzeitige Kündigung bedarf einer beiderseitigen Einwilligung.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen fachgerecht und termintreu (Deadline gilt bis 23:59 Uhr) auszuführen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht unter § 1 aufgeführt sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt. Wenn wir den Leitfaden innerhalb von 24h nach der Auftragsbestätigung nicht erhalten, können wir diese entweder nicht berücksichtigen oder wird der Mehraufwand zusätzlich honoriert werden müssen. Der Mehraufwand wird nach Ermessen festgelegt.
Der Auftragnehmer unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen Einwände zu der Teil- oder Endlieferung erhebt. Der Auftragnehmer hat keine Nachbesserungspflicht auf die ganze letzte Teillieferung, sondern lediglich auf den Teil der Lieferung, der nicht Bestandteil der vorletzten Teillieferung war, es sei denn, es sind innerhalb von weniger als 7 Tagen zwei Teillieferung erfolgt, sodass der Auftraggeber innerhalb der 7 Tage Einwände erhebt. Änderungen bzgl. der Gliederung müssen innerhalb von 24h mitgeteilt werden und werden nur berücksichtigt, wenn die Gliederung nicht wissenschaftlichen Standards entspricht oder als eine Vorgabe innerhalb der 24h nach der Auftragsbestätigung uns mitgeteilt wurde. Der Umfang des Mangels muss dabei genau in einer Email beschrieben werden. Später folgende Emails mit weiteren Änderungswünschen, müssen vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt werden und können ggf. gegen einen Aufpreis umgesetzt werden, wenn der Auftragnehmer sich dazu bereit erklärt. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel (keine Sonderwünsche, die nach Ablauf er 24h-Frist genannt werden) beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Bis zur vereinbarten Deadline erfolgt die Endlieferung, die allerdings nicht lektoriert ist. Das Lektorat erfolgt erst nachdem der Auftragnehmer keine Mängel äußert. Ein Verzicht auf die Nachbesserung durch eine Preiskürzung ist nicht möglich.
Die vom Auftraggeber genannten Literaturwünsche werden nur obligatorisch berücksichtigt, wenn sie dem Auftragnehmer in digitaler Form geliefert werden.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dateien müssen in einem einfach zugänglichen Format (doc, docx, pdf, png, jpeg, xls, rar) geliefert werden. Andere Dateiformate werden nur berücksichtigt, wenn das Format auf eine explizite Nachfrage des Auftraggebers vom Auftragnehmer bestätigt wurde.
Der Auftraggeber muss alle nötigen Informationen dem Auftragnehmer zur Verfügung stellen, andernfalls wird die Deadline um die Verzögerung verschoben.
Der Auftragnehmer muss eine plagiatsfreie Endlieferung erstellen. Die Endlieferung gilt als plagiatsfrei, wenn der Plagiatsanteil abgesehen von Zitaten, Eigennamen, unveränderbaren Bezeichnungen, Kapitel- und Quellenbezeichnungen unter 7 % liegt. Das Unikat der Arbeit muss mit einem Plagiatsbericht belegbar sein. Bei einem höheren Anteil muss der Auftragnehmer die plagiierten Stellen nachbessern.
Als Auftragsbestätigung erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Auftragswertes, die sofort fällig ist. Weitere Zahlungen erfolgen nach Zahlungsforderung innerhalb von 4 Tagen, es sei denn, der Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbaren ein abweichendes Zahlungsziel.
Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeit eine vorher vereinbarte Vergütung. Eine nachträgliche Änderung bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien.
Dem Auftraggeber werden nach einer Zahlung des vollen Betrags ohne Abzüge die Nutzungsrechte an der bestellten Leistung abgetreten. Bei einer unvollständigen Zahlung werden die Rechte an der bestellten Leistung nicht abgetreten. Somit steht dem Auftragnehmer frei, wie er diese weiter verwertet. Für Schäden, die aus einer sittenwidrigen oder fahrlässigen Nutzung der Rechte resultieren, übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung. Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass die erstellte Musterarbeit nicht als eigenes Werk einreicht. Jedes erstellte akademische Werk dient ausschließlich als Musterarbeit. Der Auftragnehmer gibt auf der Website z. B. „Hausarbeit schreiben lassen“ nur aus marketingtechnischen Gründen an, aber er erstellt und bietet keine Hausarbeiten, Seminararbeiten, Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Doktorarbeiten, sondern lediglich Musterarbeiten, die bestimmte Anforderungen erfüllen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Kundeninformationen sicher aufzubewahren und nicht an Dritte weiterzugeben.
Der vorliegende Vertrag stellt das gesamte Übereinkommen der Vertragsparteien dar.
Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Dienstleistungsvertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Abweichend davon sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne von § 305b BGB sind. Diese Individualabreden sind zur Beweiserleichterung grundsätzlich nachträglich schriftlich niederzulegen.
Die Parteien vereinbaren Berlin als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.